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   BGH, 31.01.1955 - II ZR 10/54   

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https://dejure.org/1955,739
BGH, 31.01.1955 - II ZR 10/54 (https://dejure.org/1955,739)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1955 - II ZR 10/54 (https://dejure.org/1955,739)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1955 - II ZR 10/54 (https://dejure.org/1955,739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 180
  • NJW 1955, 546
  • DNotZ 1955, 305
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.03.1965 - III ZR 227/64

    Anspruch auf Untersagung der Vollstreckung aus einer Urkunde - Fälligkeit des

    Das sind Einwendungen, die der Schuldner gegenüber einer vollstreckbaren Urkunde gemäß § 767 ZPO vorbringen kann (vgl. BGHZ 16, 180; 22, 54) [BGH 19.10.1956 - VI ZR 201/55].
  • OLG München, 08.09.2015 - 34 Wx 237/15

    Rechtsschutz gegen Zwangshypothek aufgrund Ersuchens des Finanzamts

    Ein solcher Rechtsschutz besteht, abgesehen von der oben (unter a) erwähnten Anfechtungsmöglichkeit, hier adäquat in Form der §§ 767, 769 ZPO (vgl. BGHZ 16, 180; BGH NJW 1991, 2295/2296 unter II.3.b; Seiler in Thomas/Putzo § 766 Rn. 26 für vollstreckungsbeschränkende Vereinbarungen), der - anders als § 766 ZPO - durch die Sondervorschriften der Grundbuchordnung nicht verdrängt wird (für § 771 ZPO: BGH Rpfleger 2007, 134).
  • OLG Köln, 10.07.1995 - 12 U 92/94
    Hinsichtlich der behaupteten Absprache über die Zweckbestimmung des Vollstreckungstitels beruft sich der Kläger auf eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung, für deren Geltendmachung gleichermaßen in zumindest entsprechender Anwendung die Vollstreckungsgegenklage zur Verfügung steht (so auch BGHZ 16, 180; BGH NJW 68, 700; 91, 2295; Zöller-Herget, ZPO, 19. Aufl., § 767 Randziffer 13, Stichwort "Vereinbarungen"; Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O. § 767 Randziffer 36; Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 1992, Band I § 767 Randziffer 12 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Wie der Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren Fall einer vollstreckungsbeschränkenden Vereinbarung entschieden hat (BGHZ 16, 180), ist die Zwangsvollstreckung aus der Unterwerfungserklärung unter den gegebenen Voraussetzungen dahingehend für unzulässig zu erklären, daß sie nicht betrieben werden darf, ohne daß dem Kläger die Zwangsvollstreckung eines anderen Gläubigers droht.

  • VerfGH Saarland, 13.12.2004 - Lv 4/04
    Streiten Parteien aber über die Auslegung oder die Vollstreckbarkeit eines Titels oder seine Reichweite, so steht ihnen die Feststellungsklage zur Verfügung (BGH NJW 1997, 2320; NJW 1962, 109,110; BGHZ 16, 180; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 767 Rdn. 8).
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